Heute haben wir beim Thema Suizidhilfe unseren gemeinsamen Entwurf vorgestellt.
Bei den Verhandlungen haben wir über vieles diskutiert, aber eines war uns allen Initiator*innen vom Anfang an klar: die Regelung der Suizidhilfe gehört nicht ins Strafgesetzbuch. Sterbewillige, Ärzte und Angehörige dürfen in keinem Fall mit dem Strafrecht konfrontiert werden, sondern sollen unseren Beistand und Unterstützung in dieser existenziellen Situation erwarten dürfen.
Die Pressekonferenz in Gesamtlänge: