Der Corona-Teilhabefonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Damit erhalten weitere Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Inklusionsbetriebe und Werkstätten die Möglichkeit, Unterstützung für Coronabedingte Einnahmeausfälle zu erhalten. Der Deutsche Bundestag hatte diese Fördermöglichkeit im Dezember 2020 beschlossen. In Deutschland gibt es etwa rund 900 Inklusionsbetriebe mit über 30.000 Beschäftigten, davon knapp 13.000 Menschen mit Schwerbehinderung. Ich begrüße die Verlängerung des Programms, das auch Einrichtungen in Wuppertal hilft.
Die Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die Werkstätten und Inklusionsbetriebe standen in dieser Pandemie vor großen Herausforderungen. Angebote mussten angepasst oder gänzlich eingestellt werden, Menschen mit Behinderung durften in gemeinsamen Wohneinrichtungen monatelang keinen Besuch empfangen und mussten strenge Hygieneregeln einhalten. Das alles geht an die Substanz, wie ich bei Besuchen im Troxler-Haus und einer Konferenz mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung und Wuppertaler Einrichtungen der Eingliederungshilfe selbst erfahren durfte.
Der Corona-Teilhabefonds soll helfen zu verhindern, dass neben den sozialen und gesundheitlichen Härten der Pandemie auch noch wirtschaftliche Probleme die Angebote der Werkstätten und Inklusionsbetriebe einschränken. Deshalb ist es richtig, dass die Antragsfrist abermals verlängert wurde.
Ich wünsche mir, dass wir die Debatte über die Hilfe von allen Einrichtungen der Inklusion mit derselben Ernsthaftigkeit und Seriosität führen, die sich zeigt, wenn wir über die Perspektiven andere Betriebe und Unternehmen sprechen. Die Verlängerung des Programms ist dafür ein wichtiger Schritt und ein großartiges Zeichen, dass wir all jene Menschen während der Pandemie nicht vergessen haben.
Den Wuppertaler Einrichtungen gebührt mein großer Respekt und Dank für ihren Einsatz in dieser Krise.
Die Beantragung der Gelder ist weiterhin bei den jeweiligen Integrationsämtern der Bundesländer möglich, um die betrieblichen Fixkosten zu decken und bestehende finanzielle Engpässe zu minimieren