Lindh fordert inklusives Wahlrecht

Bild: Christoph Busse

Der Wuppertaler Bundestagsabgeordnete Helge Lindh (SPD) fordert, Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen ausnahmslos zu streichen und die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Die entsprechende Wahlrechtsreform scheitere nicht an der SPD, betont Lindh und bezieht sich dabei auf einen aktuellen Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE im Wuppertaler Stadtrat.

„Der Ausschluss von Menschen mit Behinderungen an Wahlen widerspricht ganz klar dem Kerngedanken einer inklusiven Gesellschaft. Wir fordern deshalb die vollständige Abschaffung von Wahlrechtsausschlüssen und ein inklusives Wahlrecht für alle ohne Ausnahmen. Dieses haben wir auf unsere Initiative hin auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Umso mehr bin ich darüber verwundert, dass die CDU weiterhin eine entsprechende Änderung des Wahlrechts blockiert“, erklärt Lindh.

Das aktuelle Wahlrecht schließt Menschen von der Teilnahme an Wahlen aus, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde. Durch diese Regelung dürfen mehr als 84.000 Menschen mit Behinderungen in Deutschland weder an Bundestags- noch an Europawahlen teilnehmen. In Wuppertal sind ca. 450 Menschen vom Wahlausschluss betroffen.

„Betreute Menschen mit Behinderungen sind sehr wohl in der Lage, mit Unterstützung selbstbestimmt politische Entscheidungen zu treffen. Statt der Diskriminierung vieler Menschen in Deutschland ein ausnahmsloses Ende zu bereiten, will die CDU mit der gerichtlichen Einzelfallprüfung eine sehr restriktive Lösung einführen. Diesen Vorschlag lehnen wir vehement ab, denn er steht nicht im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Außerdem führt der Ansatz der CDU dazu, dass sich der Kreis der potenziell Ausgeschlossenen noch erweitert, da er gleichgelagerte, aber bisher nicht erfasste Fälle einbezieht, für die eine Vorsorgevollmacht besteht“, führt Lindh weiter aus.

Die Wahlrechtsausschlüsse werden aktuell vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Mehrere Betroffene haben im Jahr 2017 Beschwerde in Karlsruhe eingelegt.

„Es ist schade, dass erst das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder Bewegung bringen muss. Dadurch wird politisches Handeln auf die Justiz verlagert, obwohl wir klare Vorgaben im Koalitionsvertrag haben. Für die Betroffenen ist dies höchst ärgerlich, denn ihnen wird voraussichtlich auch bei der anstehenden Europawahl das Wahlrecht verwehrt“, so Lindh abschließend.